Rechtsprechung
BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkte Dispositionsfreiheit von Minderheitsaktionären während eines überdauernden Spruchkammerverfahrens - Herstellung unbeschränkter Verkehrsfähigkeit nicht geboten
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der eingebüßten Verkehrsfähigkeit und Wertminderung einer Aktie bei der Bemessung der Höhe eines Abfindungsanspruchs nach § 305 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG); Sicherstellung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsposition eines außenstehenden Aktionärs ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 305; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffs in den Abfindungsanspruch des außenstehenden Aktionärs im Falle eines sogenannten überdauernden Spruchverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungskonformität der Nicht-Abtretbarkeit des Abfindungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Gera, 01.04.2003 - 2 HKO 272/02
- OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05
- BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3265
- ZIP 2007, 1055
- WM 2007, 1179
- AG 2007, 483
- NZG 2007, 631
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).Darin unterscheidet sich die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft von anderen Unternehmensbeteiligungen (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Diese besonders ausgeprägte Verkehrsfähigkeit darf bei der Wertbestimmung des in der Aktie verkörperten Anteilseigentums und damit zugleich bei der Bemessung der Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 305 Abs. 1 AktG nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05
Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2006 - II ZR 27/05 -.Auf die vom Beschwerdeführer eingelegte Berufung hin gab das Berufungsgericht seiner Klage statt (OLG Jena ZIP 2005, S. 525).
Der Bundesgerichtshof stellte auf die Revision der Beklagten das landgerichtliche Urteil wieder her (BGHZ 167, 299).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).
- BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ). - BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ). - BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94
Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem …
Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte, die der Bedeutung und der Tragweite des Eigentumsgrundrechts gerecht wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 1 BvR 1805/94 -, NJW 1999, S. 1699, 1700).
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06
EKU
e) Dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht nicht entgegen, dass nach dem Senatsurteil vom 8. Mai 2006 (BGHZ 167, 299, 307 Tz. 18) die Veräußerung der Aktien des abfindungsberechtigten Aktionärs zum Erlöschen seines (originären) Abfindungsanspruchs führt (zust. BVerfG, ZIP 2007, 1055).Die Folgen einer inzwischen eingetreten Wertminderung seiner Aktien trägt nur der abfindungsberechtigte Aktionär, der seinen Abfindungsanspruch nicht innerhalb der Frist des § 305 Abs. 4 AktG geltend macht (vgl. auch BVerfG, ZIP 2007, 1055 f. zu b).
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06
Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
Die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG umfasst das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f). - OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06
Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des …
Die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG umfasst das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115 ; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f).
- LG Hamburg, 16.09.2011 - 417 HKO 19/07
Verschmelzung Phoenix AG
Der Börsenkurs Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 3265 = NZG 2007, 631, NJW 1999, 3769 = ZIP 1999, 1436, 1441; ZIP 1999, 1804ff) und des BGH NZG 2003, 280 = AG 2003, 273, NJW 2001, 2080, 2081 = ZIP 2001, 734, 736) ist davon auszugehen, dass die unterste Grenze der Abfindung stets der Verkehrswert ist, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig durch den Börsenkurs repräsentiert wird; der Aktionär soll nicht weniger erhalten, als er bei einer freien Deinvestitionsentscheidung erhalten hätte.Der Börsenkurs Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 3265 = NZG 2007, 631, NJW 1999, 3769 = ZIP 1999, 1436, 1441; ZIP 1999, 1804ff) und des BGH NZG 2003, 280 = AG 2003, 273, NJW 2001, 2080, 2081 = ZIP 2001, 734, 736) ist davon auszugehen, dass die unterste Grenze der Abfindung stets der Verkehrswert ist, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig durch den Börsenkurs repräsentiert wird; der Aktionär soll nicht weniger erhalten, als er bei einer freien Deinvestitionsentscheidung erhalten hätte.
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06 Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem "wirklichen" oder "wahren Wert" seiner Beteiligung an dem lebenden Unternehmen seiner Gesellschaft unter Einschluss namentlich der stillen Reserven entspricht (BVerfG NZG 2007, 587; WM 2007, 2114; 1520, 1521; AG 2007, 483; BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304; BGH BGHZ 153, 47, 54 ff.; AG 2003, 627, 628; Senat AG 2007, 128, 129;… MünchKomm AktG/Paulsen, 3. A., 2010, Rdn. 7 ff. zu § 305;… Hüffer, AktG, 9. A., Rdn. 8 zu § 305).
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06
Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f). - LG Hamburg, 21.03.2014 - 417 HKO 205/12
Höhe der Barabfindung gemäß § 327b AktG nach einem Squeeze-Out
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 3265 = NZG 2007, 631, NJW 1999, 3769 = ZIP 1999, 1436, 1441; ZIP 1999, 1804ff) und des BGH NZG 2003, 280 = AG 2003, 273, NJW 2001, 2080, 2081 = ZIP 2001, 734, 736) ist davon auszugehen, dass die unterste Grenze der Abfindung stets der Verkehrswert ist, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig durch den Börsenkurs repräsentiert wird; der Aktionär soll nicht weniger erhalten, als er bei einer freien De-Investitionsentscheidung erhalten hätte. - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 26 W 6/07
Höhe der angemessenen Abfindung bei Abschluss eines Beherrschungs- und …
Durch die Abfindung nach § 305 AktG soll der Aktionär den vollen Ausgleich für die Vermögensverluste erhalten, die ihm durch den Unternehmensvertrag entstehen (BVerfG NZG 2007, 587 = WM 2007, 1329; WM 2007, 2114; WM 2007, 1520, 1521; AG 2007, 483 "Jenoptik"; BVerfGE 100, 289, 306 ff. "Altana"; BVerfG WM 1999, 433, 434; WM 1999, 435, 437; BVerfGE 14, 263, 283 "Feldmühle";… Paulsen in Münchener Komm. zum AktG, 3. Aufl. - im Erscheinen begriffen - § 305 Rn 3). - LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12
Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 3265 = NZG 2007, 631, NJW 1999, 3769 = ZIP 1999, 1436, 1441; ZIP 1999, 1804ff) und des BGH NZG 2003, 280 = AG 2003, 273, NJW 2001, 2080, 2081 = ZIP 2001, 734, 736) ist davon auszugehen, dass die unterste Grenze der Abfindung stets der Verkehrswert ist, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig durch den Börsenkurs repräsentiert wird; der Aktionär soll nicht weniger erhalten, als er bei einer freien De-Investitionsentscheidung erhalten hätte. - OLG München, 30.04.2008 - 7 U 3326/07
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung im …
Dass die Verzinsungsregelung des § 327 b Abs. 2 AktG verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgesprochen (vgl. BVerfG NJW 2007, 3265).