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   BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06   

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https://dejure.org/2007,2700
BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06 (https://dejure.org/2007,2700)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06 (https://dejure.org/2007,2700)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 1 BvR 1995/06 (https://dejure.org/2007,2700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der eingebüßten Verkehrsfähigkeit und Wertminderung einer Aktie bei der Bemessung der Höhe eines Abfindungsanspruchs nach § 305 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG); Sicherstellung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsposition eines außenstehenden Aktionärs ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; AktG § 305

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 305; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffs in den Abfindungsanspruch des außenstehenden Aktionärs im Falle eines sogenannten überdauernden Spruchverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3265
  • ZIP 2007, 1055
  • WM 2007, 1179
  • AG 2007, 483
  • NZG 2007, 631
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).

    Darin unterscheidet sich die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft von anderen Unternehmensbeteiligungen (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Diese besonders ausgeprägte Verkehrsfähigkeit darf bei der Wertbestimmung des in der Aktie verkörperten Anteilseigentums und damit zugleich bei der Bemessung der Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 305 Abs. 1 AktG nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2006 - II ZR 27/05 -.

    Auf die vom Beschwerdeführer eingelegte Berufung hin gab das Berufungsgericht seiner Klage statt (OLG Jena ZIP 2005, S. 525).

    Der Bundesgerichtshof stellte auf die Revision der Beklagten das landgerichtliche Urteil wieder her (BGHZ 167, 299).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    Hiervon umfasst wird auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
    Die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen einer Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte, die der Bedeutung und der Tragweite des Eigentumsgrundrechts gerecht wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 1 BvR 1805/94 -, NJW 1999, S. 1699, 1700).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

    e) Dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht nicht entgegen, dass nach dem Senatsurteil vom 8. Mai 2006 (BGHZ 167, 299, 307 Tz. 18) die Veräußerung der Aktien des abfindungsberechtigten Aktionärs zum Erlöschen seines (originären) Abfindungsanspruchs führt (zust. BVerfG, ZIP 2007, 1055).

    Die Folgen einer inzwischen eingetreten Wertminderung seiner Aktien trägt nur der abfindungsberechtigte Aktionär, der seinen Abfindungsanspruch nicht innerhalb der Frist des § 305 Abs. 4 AktG geltend macht (vgl. auch BVerfG, ZIP 2007, 1055 f. zu b).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG umfasst das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06

    Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des

    Die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG umfasst das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115 ; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f).
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